Kann ich nach einer Sondertilgung auch die Laufzeit beibehalten und die monatliche Rate verringern?
Ja, das ist möglich. Bei einer Ratenänderung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt i. H. v. 100,00 Euro berechnet.
Von ts|2024-07-19T13:24:15+02:0019. Juli 2024|Finanzierung|Kommentare deaktiviert für Kann ich nach einer Sondertilgung auch die Laufzeit beibehalten und die monatliche Rate verringern?