Wann eine Finanzierung sinnvoll ist.
Eine Finanzierung kann passen, wenn Sie Ihre Investition planbar in monatlichen Raten abbilden möchten – ohne hohe Anfangskosten.
Wir rechnen nichts schön. Wir prüfen, ob es für Ihr Haus realistisch ist.
Monatlich zahlen – aber für Ihre eigene Anlage.
Viele unserer Kunden finanzieren ihre Anlage so, dass die monatliche Rate in etwa dem bisherigen Stromabschlag entspricht.
So ist die Finanzierung bei main-pv.de aufgebaut.
Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Projekt und Ihrer Bonität ab.
Alle Details klären wir transparent im Beratungsgespräch.

Die Finanzierung erfolgt über einen etablierten deutschen Bankpartner.
Abwicklung und Ansprechpartner bleiben vollständig bei main-pv.de.
Einfach in unseren Ablauf integriert.
Kein separates Bankgespräch. Kein Papierchaos.
Was wir nicht tun.
Finanzierung folgt der Technik – nicht umgekehrt.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
- Sie sind volljährig und haben zum Ende der Darlehenslaufzeit das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Ihre Schufa weist keine Negativmerkmale aus.
- Ihre Bonitätsprüfung sowie die Haushaltsrechnung fallen positiv aus.
- Sie erzielen Ihr Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit oder Sie sind Rentner/in bzw. Pensionär/in.
- Sie haben Ihren Wohnsitz und Ihr Gehaltskonto in Deutschland.
Im ersten Schritt erhalten Sie von uns einen Finanzierungsfragebogen, zur weiteren Bearbeitung benötigen wir noch folgende Unterlagen:
- Vollständige Finanzierungsunterlagen im Original, unterzeichnet von allen Kreditnehmern
- Einkommensnachweise (bzw. Bezügemitteilung) der letzten 3 Monate oder der aktuelle Rentenbescheid
- Nachweis aller angegebenen Nebeneinkommen
- Kopie eines aktuell gültigen Legitimationsdokuments (Personalausweis, Reisepass)
Die erste Ratenzahlung erfolgt am 15. des Folgemonats nach der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Im Vorfeld erhalten Sie per Post ein vollständiges Exemplar der Vertragsunterlagen.
Ja. Die Finanzierungsrate bleibt während der gesamten Laufzeit gleich, auch bei einem steigenden Zinsniveau. Der Zinssatz ist für die gesamte Vertragslaufzeit fest vereinbart.
Ja. Sie können jederzeit Sondertilgungen vornehmen und damit das Darlehen entweder teilweise oder auch komplett ablösen.
Bei einer Restlaufzeit von über einem Jahr fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung i. H. v. 1 % des vorzeitig getilgten Betrages an. Bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 0,5 % des vorzeitig getilgten Betrages.
Ja, das ist möglich. Bei einer Ratenänderung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt i. H. v. 100,00 Euro berechnet.
- Wenn Sie eine Sondertilgung leisten wollen, so reicht eine klassische Überweisung auf Ihr Darlehenskonto aus. Ein separater Antrag bzw. eine Information an uns ist nicht notwendig.
- Die IBAN Ihres Darlehenskontos finden Sie auf der ersten Seite Ihres Kreditvertrages.
- Anschließend wird die Vertragslaufzeit angepasst und dadurch verkürzt. Die Finanzierungsrate bleibt gleich.



