Veranstalter und Vertragspartner: AKS GmbH, Lassallestraße 7, 63897 Miltenberg
Aktionsbeginn: 23.09.2026
Aktionsende: spätestens 31.12.2026 bzw. vorzeitig mit Vergabe aller 100 Aktionsplätze.
1. Gegenstand der Aktion
Mit der Aktion „Frühstart 2027“ vergibt die AKS GmbH insgesamt 100 Montageplätze für Photovoltaikanlagen im Zeitraum Januar bis April 2027.
Für neue Aktionsangebote besteht die Aktion aus:
- einem garantierten Frühstartbonus von 1.500 € und
- einem zusätzlichen, bedingten EEG-Cashback von 1.500 €.
Der EEG-Cashback wird in Aktionsangeboten bereits bei der Preisberechnung berücksichtigt. Der ausgewiesene Aktions-Gesamtpreis enthält daher den EEG-Cashback von 1.500 € bereits als bedingte Preisreduzierung.
Werden die Voraussetzungen für den EEG-Cashback bei Inbetriebnahme nicht erfüllt, entfällt diese bedingte Preisreduzierung und der zu zahlende Gesamtpreis erhöht sich entsprechend um 1.500 €.
Für bereits bestehende Angebote gilt ergänzend die Regelung unter Ziffer 5.
2. Vergabe der Aktionsplätze
Die Aktion beginnt am 23.09.2026.
Sie endet spätestens am 31.12.2026 oder vorher, sobald alle 100 Aktionsplätze vergeben sind.
Ein Aktionsplatz ist vergeben, sobald der entsprechende Kundenauftrag bei AKS eingegangen und von AKS angenommen worden ist.
Eine Anfrage, eine Beratung oder die Übersendung eines Angebots allein reserviert noch keinen Aktionsplatz.
3. Teilnahmeberechtigte Anlagen
Die Aktion gilt für neue Photovoltaikanlagen von Privatkunden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Anlage umfasst mindestens 16 PV-Module,
- die installierte Leistung des PV-Generators beträgt weniger als 25 kWp,
- Bestandteil des beauftragten Systems ist ein Batteriespeicher,
- die Anlage wird als Gebäude-Photovoltaikanlage zur Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung errichtet,
- die vertragsgegenständliche Photovoltaikanlage wird durch AKS geliefert und montiert,
- die Montage ist für den Zeitraum 01.01.2027 bis 30.04.2027 vereinbart.
Nicht von der Aktion umfasst sind insbesondere:
- Anlagen mit weniger als 16 PV-Modulen,
- PV-Anlagen ohne Batteriespeicher,
- Anlagen mit einer PV-Generatorleistung von 25 kWp oder mehr,
- Erweiterungen bestehender Photovoltaikanlagen,
- reine Speichererweiterungen oder Speichernachrüstungen,
- gewerbliche Photovoltaikprojekte,
- WEG-, Mehrfamilienhaus- und Mieterstromprojekte,
sofern AKS deren Teilnahme nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Digitaler Angebots- und Vorprüfprozess
Die Teilnahme an der Aktion „main-pv Frühstart 2027“ einschließlich Frühstartbonus und EEG-Cashback setzt voraus, dass der Angebots- und Vorprüfprozess bis zur Auftragserteilung digital durchgeführt wird.
Hierzu stellt der Kunde die für Planung und technische Vorprüfung benötigten Angaben, Fotos und Unterlagen digital zur Verfügung.
Ein Vor-Ort-Termin vor Auftragserteilung ist im Rahmen der Aktion grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die technische Prüfung vor Ort nach Auftragserteilung bleibt hiervon unberührt und erfolgt entsprechend dem regulären Projektablauf von AKS.
Wünscht der Kunde vor Auftragserteilung zusätzlich einen Vor-Ort-Termin, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Aktionskonditionen, sofern AKS deren Fortgeltung nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
4. Frühstartbonus für neue Aktionsangebote
Kunden, die ab dem 23.09.2026 erstmals ein Angebot im Rahmen der Aktion „main-pv Frühstart 2027“ erhalten, erhalten einen:
Frühstartbonus von 1.500 €.
Der Frühstartbonus wird im Angebot beziehungsweise Auftrag als eigene Aktionsposition berücksichtigt.
Der Frühstartbonus ist garantiert und nicht davon abhängig, ob sich die gesetzlichen Regelungen für Photovoltaikanlagen im Jahr 2027 ändern.
Eine Barauszahlung des Frühstartbonus erfolgt nicht.
5. Bereits bestehende Angebote
Kunden, denen vor dem 23.09.2026 bereits ein AKS-Angebot mit einem schriftlich ausgewiesenen Aktions- oder Jubiläumsvorteil vorliegt und deren Angebot von AKS in die Aktion „main-pv Frühstart 2027“ aufgenommen beziehungsweise entsprechend aktualisiert wird, behalten den darin ausgewiesenen Aktions- oder Jubiläumsvorteil.
Der Frühstartbonus gemäß Ziffer 4 wird nicht zusätzlich zu diesem bereits gewährten Aktions- oder Jubiläumsvorteil gewährt.
Der EEG-Cashback gemäß Ziffer 6 kann dagegen bei Eintritt seiner Voraussetzungen zusätzlich zum bereits gewährten Aktions- oder Jubiläumsvorteil gewährt werden.
Wird der EEG-Cashback im aktualisierten Angebot bereits im angezeigten Gesamtpreis berücksichtigt und werden seine Voraussetzungen bei Inbetriebnahme nicht erfüllt, entfällt ausschließlich diese bedingte Preisreduzierung von 1.500 €.
Der bereits bestehende Aktions- oder Jubiläumsvorteil bleibt davon unberührt.
6. EEG-Cashback 2027
Für alle teilnahmeberechtigten Aktionsanlagen gilt ein bedingter:
EEG-Cashback von 1.500 €.
Der EEG-Cashback wird gewährt, wenn nach der für die vertragsgegenständliche Anlage am Tag ihrer Inbetriebnahme geltenden Rechtslage mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
a) Keine feste Einspeisevergütung
Für neu in Betrieb genommene Gebäude-Photovoltaikanlagen mit Überschusseinspeisung besteht keine gesetzlich festgelegte feste Einspeisevergütung mehr.
oder
b) Vergütungssatz höchstens 5,50 ct/kWh
Der gesetzlich festgelegte feste Vergütungssatz für den Leistungsanteil bis 10 kW bei Überschusseinspeisung beträgt höchstens 5,50 Cent je Kilowattstunde.
oder
c) Vergütungsdauer höchstens fünf Jahre
Der gesetzlich garantierte Zeitraum der festen Einspeisevergütung für die vertragsgegenständliche Anlage beträgt höchstens fünf Jahre.
Es genügt, wenn eine der drei Voraussetzungen erfüllt ist.
Auch wenn mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind, beträgt der EEG-Cashback insgesamt einmalig 1.500 €.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Direktvermarktung allein löst den EEG-Cashback nicht aus.
Die genannten Schwellenwerte dienen ausschließlich der eindeutigen Bestimmung des Anspruchs auf den EEG-Cashback.
7. Maßgebliche Rechtslage
Maßgeblich ist die für die konkrete Anlage zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme im Sinne des dann geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes tatsächlich wirksame Rechtslage.
Gesetzesentwürfe, politische Ankündigungen oder noch nicht in Kraft getretene Regelungen lösen für sich allein keinen EEG-Cashback aus.
Zum Aktionsbeginn am 23.09.2026 war die gesetzliche Neuregelung für ab 2027 in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen noch nicht abschließend beschlossen.
8. Berücksichtigung des EEG-Cashbacks im Gesamtpreis
Der EEG-Cashback von 1.500 € ist im angezeigten Aktions-Gesamtpreis bereits berücksichtigt.
Der im Angebot ausgewiesene Preis steht hinsichtlich dieser 1.500 € daher unter der Bedingung, dass bei Inbetriebnahme mindestens eine der Voraussetzungen gemäß Ziffer 6 erfüllt ist.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, bleibt der im Angebot unter Berücksichtigung des EEG-Cashbacks ausgewiesene Gesamtpreis unverändert.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, entfällt der EEG-Cashback und der Gesamtpreis erhöht sich um 1.500 €.
Der Kunde muss für die Prüfung des EEG-Cashbacks keinen Antrag stellen und keine individuelle wirtschaftliche Einbuße nachweisen.
AKS prüft bei Inbetriebnahme automatisch, ob mindestens eine der Voraussetzungen gemäß Ziffer 6 erfüllt ist.
9. Keine individuelle Schadenserstattung
Der EEG-Cashback ist eine pauschale Aktionsleistung der AKS GmbH.
Er stellt insbesondere keine Zusage dar, einen individuellen wirtschaftlichen Nachteil aufgrund einer Änderung der Einspeisevergütung vollständig auszugleichen.
Für die Höhe des EEG-Cashbacks sind unter anderem nicht maßgeblich:
- die tatsächliche Stromerzeugung,
- die tatsächliche Einspeisemenge,
- die Eigenverbrauchsquote,
- zukünftige Strompreise,
- Erlöse oder Kosten einer Direktvermarktung,
- der Einsatz eines Elektrofahrzeugs,
- der Einsatz einer Wärmepumpe,
- sonstige individuelle Verbrauchs- oder Ertragswerte.
Der EEG-Cashback beträgt bei Eintritt mindestens einer Voraussetzung pauschal 1.500 €.
10. Montagezeitraum Januar bis April 2027
Die Aktionsaufträge werden dem Montagezeitraum Januar bis April 2027 zugeordnet.
Kann die Montage aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgen und muss AKS die Umsetzung verschieben, bleiben die vereinbarten Aktionsvorteile erhalten.
Dies gilt auch für Verzögerungen der Inbetriebnahme aufgrund erforderlicher Abläufe beim Netzbetreiber oder vergleichbarer externer Vorgänge, sofern der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbracht hat.
Veranlasst dagegen der Kunde eine Verschiebung der Montage auf einen Zeitpunkt nach dem 30.04.2027, entfällt grundsätzlich der Anspruch auf den Frühstartbonus und den EEG-Cashback, sofern AKS deren Fortgeltung nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Ein bereits unabhängig vom Frühstartbonus gewährter Aktions- oder Jubiläumsvorteil eines bestehenden Angebots bleibt davon nach Maßgabe des jeweiligen aktualisierten Angebots unberührt.
11. Kombination mit anderen Aktionen
Der Frühstartbonus von 1.500 € ist nicht zusätzlich mit anderen neu gewährten AKS-Rabatt- oder Bonusaktionen kombinierbar, sofern AKS dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Für bereits bestehende Angebote gilt die Regelung nach Ziffer 5.
Der EEG-Cashback kann bei Eintritt seiner Voraussetzungen sowohl zusätzlich zum Frühstartbonus als auch zusätzlich zu einem gemäß Ziffer 5 fortgeltenden bestehenden Aktions- oder Jubiläumsvorteil gewährt werden.
12. Einmaligkeit der Aktionsleistungen
Frühstartbonus und EEG-Cashback werden jeweils höchstens einmal pro teilnahmeberechtigtem PV-Projekt gewährt.
Die Aktionsleistungen sind nicht auf andere Projekte oder Kunden übertragbar.
13. Vertragsaufhebung und gesetzliche Rechte
Wird der Vertrag vollständig aufgehoben, besteht kein eigenständiger Anspruch auf Auszahlung eines Frühstartbonus oder EEG-Cashbacks.
Gesetzliche Widerrufs-, Gewährleistungs- und sonstige Verbraucherrechte werden durch diese Aktionsbedingungen nicht eingeschränkt.